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Sparkasse Saarbrücken
Stichwort: Flüchtlingshilfe

 

Spenden für integrationsfördernde Maßnahmen von Flüchtlingen werden als gemeinnützig anerkannt. Es gilt das vereinfachte Nachweisverfahren, d. h. Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug reichen aus.

 

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